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Frauen für Frauen auf der Flucht

Dienstag 12.11.19, 18:30h
Veranstaltung mit und für SAO –
Frauen für Frauen auf der Flucht

Geflüchete Menschen in Griechenland sind in den Medien längst nur noch ein Randthema. Vielleicht haben sich die eine oder andere unter euch auch schon die Frage gestellt, was sie tun kann. Sarah und Baba haben auf einer Ferienreise in Griechenland die beiden Tageszentren der NGO SAO Association die spezifisch geflüchtete Frauen unterstützt, besucht. Die Frauen vor Ort und die beiden Häuser auf Lesbos und in Athen haben uns beeindruckt. SAO sucht immer wieder freiwillige Helferinnen vor Ort und in der Schweiz. Und natürlich auch Spenden.
Mit Raquel Herzog, Gründerin SAO Association und Tereza Lyssiotis, Field Director Greece, SAO Tageszentrum für flüchtende Frauen und Mütter mit Kleinkindern in Athen, Barbara Lienhard und Sarah Merten.
Gespräch auf Deutsch und Englisch, anschliessend Bar und Suppe, Eintritt frei – Kollekte zugunsten von SAO. Die Veranstaltung ist nicht offen für cis-Männer.

Feministische Ökotheologie – Einladung zur Heft-Vernissage

Was verbindet die Klimastreikenden und die Frauen*­bewegung? Was können christliche, buddhistische, jüdische und muslimische feministische Theolog*innen beitragen zu ökologischen und queer-feministischen Kämpfen?

Die Redaktion der Zeitschrift Neue Wege lädt alle Interessierten ein zur Heft-Vernissage, zum gemeinsamen Nachdenken und Diskutieren über Feminismus, Ökologie und Religion: am Donnerstag, den 7. November, ab 18.30 Uhr, in der frau*m.

Mit Doris Strahm, Esther Gisler Fischer (beide Theologinnen), Dolores Zoé Bertschinger (Religionswissenschaftlerin, fraum-Aktivistin) und der Redaktion der Zeitschrift Neue Wege.

Zuerst moderiertes Gespräch, dann offene Diskussion, anschliessend Bar.
Offen für alle Geschlechter. Anmeldung nicht erforderlich.

AUFTRITTE Care-Chor Zürich: Manager raus aus dem Care-Bereich!

Laut und deutlich erheben wir am 14.6. unsere Stimmen am Frauen*streik mit einem Care-Chor:

  • 11:00h   Triemli, Cafeteria vor dem Kiosk
  • 12:15h   Universitätsspital Bistro Süd/Altbau, bei schönem Wetter vor dem Bistro im Freien
  • 13:00h   Careum, Gloriastrasse 16, vor dem Haupteingang
  • 13:15h   Careum, Gloriastrasse 16 Bibliothek, bei der Wendeltreppe
  • 14:00h   PH Zürich, Lagerstrasse 2, Europaallee, Platz vor Haupteingang und Mensa
  • 14:30h   KV Business School, Europaallee, Sihlpostgasse 2, im Entrée beim Haupteingang
  • 14:45h   Europaallee, grosser Platz zu Beginn der Allee, bei den Abgänge zu den Gleisen

Manager haben nichts im Care-Sektor zu suchen. Wir Frauen im Care-Bereich lassen uns nicht länger bevormunden. Mit unserer unbezahlten und schlecht bezahlten Arbeit subventionieren wir die Wirtschaft. Mit einem Care-Manifest und unseren Aktionen machen wir auf die Missstände aufmerksam und fordern nichts weniger als die Abschaffung der Fallpauschale und ein Ende der sinnlosen Restrukturierungen! Kein künstlicher Kostendruck mehr! Keine Wettbewerbslogik! Care ist kostbar! Wir sind goldwert!

Eine Aktion des Feministischen Leseseminars Zürich

Ist der Streik erlaubt?

Das Streikrecht ist seit 1999 ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert. Dem Streikrecht steht dann eine Friedenspflicht entgegen, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen wurde. In Bezug auf die im GAV geregelten Punkte besteht Friedenspflicht. Die Friedenspflicht bindet aber nicht die einzelne Person, sondern die Gewerkschaft, die den GAV abgeschlossen hat.

weitere Informationen gemäss VPOD: https://vpod.ch/themen/a-z-arbeitsrecht/frauenstreik/

Ist der Frauenstreik erlaubt?

Nach wie vor sind Frauen in der Arbeitswelt in vieler Hinsicht diskriminiert. Der VPOD ruft daher zusammen mit den anderen SGB-Gewerkschaften zum Streik am 14. Juni 2019 auf.

Das in der Bundesverfassung verankerte Streikrecht berechtigt jede Frau, für die Beseitigung der Diskriminierung Kampfmittel einzusetzen wie Protestpausen, Kleiderstreik, Arbeitsniederlegung.

Gibt es Ausnahmen vom Streikrecht?

Wo der VPOD einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen hat, besteht von Gesetzes wegen die so genannte „Friedenspflicht“ zumindest für alle Fragen, die im GAV geregelt sind. In einigen GAV gibt es sogar eine umfassende, so genannt „absolute“ Friedenspflicht. Diese Friedenspflicht besteht für den VPOD – mit der Friedenspflicht können die Arbeitgeber zwar gegen den VPOD argumentieren, nicht aber gegen die einzelnen streikenden Frauen am 14. Juni.

Gemäss Verfassung kann das Streikrecht eingeschränkt werden, um überlebenswichtige Dienste (Einsatzbereitschaft von Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei usw.) sicherzustellen – das wird jede streikende Frau selbstverständlich beachten.

Das Bundesgericht hat aber vor Kurzem in einem Urteil festgehalten, dass es nicht zulässig ist, ganzen Berufskategorien das Streiken generell zu verbieten; sie müssen jedoch die Versorgung ihrer Schutzbefohlenen gewährleisten.

In diesem Sinne ist es wichtig, dass Berufsgruppen mit Betreuungs- und Fürsorgeaufgaben sicherstellen, dass ihre Klientinnen und Klienten, ihre Patientinnen und Patienten oder die Kinder betreut sind – beispielsweise gemäss Sonntagsdienstplan oder durch die männlichen Kollegen.

Kann das Mitmachen beim Frauenstreik Nachteile nach sich ziehen?

Streik und Kampfmassnahmen sind legal – aber natürlich kann es sein, dass einzelne Arbeitgeber Druck und Sanktionen einsetzen wollen, auch wenn sie das eigentlich gar nicht dürfen. Das ist immer so, wenn Menschen sich für ihre Rechte wehren. Aber nur wenn wir uns wehren, können wir Fortschritte erzielen, und nur weil viele Frauen vor uns sich gewehrt haben, wurden Frauenstimmrecht, Gleichheitsgrundsatz in der Bundesverfassung, Gleichstellungsgesetz usw. überhaupt je möglich.

Die Erfahrung des Frauenstreiks von 1991 hat klar gezeigt: Je mehr Frauen sich beteiligen, desto kleiner ist das Risiko. Wenn wieder Zehntausende, Hunderttausende in irgendeiner Form den Frauenstreik unterstützen, wird kaum ein Arbeitgeber es wagen, zu Repressionen zu greifen und sich in dieser Form als Gegner von Gleichstellungsanliegen exponieren.