Zu den Auftritten des Care-Chor Zürich: Manager raus aus dem Care-Bereich!
Laut und deutlich erheben wir am 14.6. unsere Stimmen am Frauen*streik mit einem Care-Chor:
Manager haben nichts im Care-Sektor zu suchen. Wir Frauen im Care-Bereich lassen uns nicht länger bevormunden. Mit unserer unbezahlten und schlecht bezahlten Arbeit subventionieren wir die Wirtschaft. Mit einem Care-Manifest und unseren Aktionen machen wir auf die Missstände aufmerksam und fordern nichts weniger als die Abschaffung der Fallpauschale und ein Ende der sinnlosen Restrukturierungen! Kein künstlicher Kostendruck mehr! Keine Wettbewerbslogik! Care ist kostbar! Wir sind goldwert!
Eine Aktion des Feministischen Leseseminars Zürich
weitere Informationen gemäss VPOD: https://vpod.ch/themen/a-z-arbeitsrecht/frauenstreik/
Nach wie vor sind Frauen in der Arbeitswelt in vieler Hinsicht diskriminiert. Der VPOD ruft daher zusammen mit den anderen SGB-Gewerkschaften zum Streik am 14. Juni 2019 auf.
Das in der Bundesverfassung verankerte Streikrecht berechtigt jede Frau, für die Beseitigung der Diskriminierung Kampfmittel einzusetzen wie Protestpausen, Kleiderstreik, Arbeitsniederlegung.
Wo der VPOD einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen hat, besteht von Gesetzes wegen die so genannte „Friedenspflicht“ zumindest für alle Fragen, die im GAV geregelt sind. In einigen GAV gibt es sogar eine umfassende, so genannt „absolute“ Friedenspflicht. Diese Friedenspflicht besteht für den VPOD – mit der Friedenspflicht können die Arbeitgeber zwar gegen den VPOD argumentieren, nicht aber gegen die einzelnen streikenden Frauen am 14. Juni.
Gemäss Verfassung kann das Streikrecht eingeschränkt werden, um überlebenswichtige Dienste (Einsatzbereitschaft von Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei usw.) sicherzustellen – das wird jede streikende Frau selbstverständlich beachten.
Das Bundesgericht hat aber vor Kurzem in einem Urteil festgehalten, dass es nicht zulässig ist, ganzen Berufskategorien das Streiken generell zu verbieten; sie müssen jedoch die Versorgung ihrer Schutzbefohlenen gewährleisten.
In diesem Sinne ist es wichtig, dass Berufsgruppen mit Betreuungs- und Fürsorgeaufgaben sicherstellen, dass ihre Klientinnen und Klienten, ihre Patientinnen und Patienten oder die Kinder betreut sind – beispielsweise gemäss Sonntagsdienstplan oder durch die männlichen Kollegen.
Streik und Kampfmassnahmen sind legal – aber natürlich kann es sein, dass einzelne Arbeitgeber Druck und Sanktionen einsetzen wollen, auch wenn sie das eigentlich gar nicht dürfen. Das ist immer so, wenn Menschen sich für ihre Rechte wehren. Aber nur wenn wir uns wehren, können wir Fortschritte erzielen, und nur weil viele Frauen vor uns sich gewehrt haben, wurden Frauenstimmrecht, Gleichheitsgrundsatz in der Bundesverfassung, Gleichstellungsgesetz usw. überhaupt je möglich.
Die Erfahrung des Frauenstreiks von 1991 hat klar gezeigt: Je mehr Frauen sich beteiligen, desto kleiner ist das Risiko. Wenn wieder Zehntausende, Hunderttausende in irgendeiner Form den Frauenstreik unterstützen, wird kaum ein Arbeitgeber es wagen, zu Repressionen zu greifen und sich in dieser Form als Gegner von Gleichstellungsanliegen exponieren.